Die Schülervertretung am Abendgymnasium Bielefeld
Was ist eigentlich eine Schülervertretung?
Die Schülervertretung (SV) ist ein Gremium von gewählten Vertretern der Schüler einer Schule. Die Schülervertretung verwaltet und organisiert sich autonom und ist dabei den Gesetzen des jeweiligen Bundeslandes unterworfen. Die meisten Ämter werden für ein Jahr vergeben. Häufig wählen dabei die Klassen oder Stufen ihre Klassensprecher oder Stufenvertreter, die dann an der Schülerversammlung, auch Schülerrat genannt, teilnehmen und bei dieser den Vorstand der Schülervertretung wählen (z. B. Schülersprecher, Kassenwart, Schriftführer etc.). Alternativ wird der Schülersprecher auch direkt von allen Schülern gewählt. Schülervertreter haben besondere Rechte, z. B. müssen Schüler, die der Schülervertretung angehören, vom Unterricht befreit werden, wenn sie einer Tätigkeit für die SV nachgehen, und dürfen aufgrund ihrer Tätigkeit nicht benachteiligt werden. Die Schülervertretung vertritt die Belange der Schüler gegenüber den anderen Schulinstitutionen (z. B. dem Schulleiter) und ist z. T. auch in der Schulkonferenz vertreten. Die Rechte und Pflichten der Schülervertretungen unterscheiden sich in den unterschiedlichen Bundesländern stark voneinander.
Die Schülervertretung stellt sich vor:
Aufgaben der Schülervertretung
Obwohl die Mitspracherechte für Schüler an Schulen oft stark eingegrenzt sind, erfüllt die SV mehrere Aufgaben:
- die konkrete Vertretung der Interessen der Schülerschaft
- die Mitgestaltung und Verbesserung des schulischen Lebensraumes
- die Organisation von Veranstaltungen an der Schule
- die Unterstützung von Schülerinnen und Schülern bei Konflikten innerhalb der Schule (Probleme mit Lehrern, Disziplinarmaßnahmen, Schulverweise etc.)
Die Schülervertretung stellt sich vor
Georgina Goutzios
Studierendensprecherin
für den Abendbereich
Renée Westrich
Studierendensprecherin
für den Morgenbereich
Je nach Bundesland die Mitgliedschaft in unterschiedlichen Gremien und Konferenzen der Schule und unterschiedlich starken Einfluss auf die Schule betreffende Entscheidungen (z.B. Neuanschaffungen, inhaltliche Schwerpunkte, …). In manchen Bundesländern hat die Schülerzeitung rechtlich den Status eines Organs der Schülervertretung.
Vertrauenslehrer
Zur Unterstützung seiner Arbeit wählt der Studierendenrat Vertrauenslehrer. Diese sind Ansprechpartner für alle Studierende, die einfach nur Fragen zur Schule oder aber auch Probleme mit der Schule haben. Die Vertrauenslehrer unterstützen die Studierendenvertretung bei der Planung und Durchführung ihrer Aufgaben. Sie werden für die Dauer eines Schuljahres gewählt.
Sie sind vor und nach ihren Unterrichtsstunden in den verschiedenen Schulstandorten sowie über das Sekretariat oder die SV für entsprechende Angelegenheiten zu kontaktieren.
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Für Fragen stehen wir telefonisch gerne zur Verfügung.